Allgemeine Geschäftsbedingungen
Parkhotel Beau-Site AG – BEAUSiTE Zermatt
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB», gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Parkhotel Beau-Site AG, nachfolgend «Hotel», und ihren Gästen beziehungsweise Vertragspartnern.
Als Gäste gelten sowohl übernachtende Personen als auch Personen, die gastronomische Angebote, Veranstaltungen oder sonstige Einrichtungen und Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nehmen.
Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Hotel ausdrücklich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen und die in der jeweiligen Buchungsbestätigung aufgeführten Bedingungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Buchung beziehungsweise Reservationsanfrage des Gastes und die anschliessende Bestätigung durch das Hotel zustande. Buchungen und Bestätigungen können schriftlich, telefonisch, mündlich oder elektronisch erfolgen.
Eine automatisch durch das Reservationssystem erstellte Bestätigung gilt ebenfalls als Buchungsbestätigung. Elektronische Mitteilungen, insbesondere per E-Mail, erfüllen die vereinbarte Schriftform.
Nimmt eine Person eine Buchung für mehrere Gäste vor, ist sie für die Verpflichtungen aus dem Vertrag verantwortlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertreterin oder Vertreter einer anderen Person handelt. Sie hat sicherzustellen, dass die mitreisenden Personen über diese AGB’s und die für die Buchung geltenden Bedingungen informiert werden.
3. Preise, Steuern und Abgaben
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und enthalten, sofern nicht anders angegeben, den Service und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Nicht im Übernachtungspreis enthalten sind die Kurtaxe und allfällige weitere öffentlich-rechtliche Abgaben, sofern diese nicht ausdrücklich als eingeschlossen ausgewiesen werden.
Bei offensichtlichen Schreib-, Übertragungs-, Berechnungs- oder Systemfehlern ist das Hotel berechtigt, den fehlerhaften Preis zu berichtigen. Der Gast wird darüber unverzüglich informiert und kann die Buchung zum korrigierten Preis bestätigen oder kostenfrei davon zurücktreten.
Ändern sich nach Vertragsabschluss gesetzliche Steuern, Kurtaxen oder andere zwingende öffentliche Abgaben, können die daraus resultierenden Mehr- oder Minderbeträge entsprechend angepasst werden.
3.1 Kurtaxe
Die Kurtaxe wird zusätzlich zum Übernachtungspreis hinzugerechnet. Diese kommt in der Höhe von CHF 4.00 (Erwachsener ab 16 Jahren) und CHF 2.00 (Kind 9-15 Jahre) hinzu. Alle Kinder mit einem Alter von bis zu 8 Jahren sind von der Taxe befreit.
Die zum Zeitpunkt des Aufenthalts gültigen Beträge und allfälligen Befreiungen werden in der Buchungsbestätigung, auf der Rechnung oder auf Anfrage ausgewiesen. Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Aufenthalts geltenden gesetzlichen und kommunalen Bestimmungen.
4. Zahlungsbedingungen
Das Hotel akzeptiert die jeweils vor Ort oder im Buchungsvorgang ausgewiesenen Zahlungsmittel. Dazu können insbesondere Barzahlungen in Schweizer Franken, Fremdwährungen in USD und EUR nach dem vom Hotel angewendeten Tageskurs, Reka-Zahlungsmittel, Debitkarten sowie gängige Kreditkarten gehören.
Bei Onlinebuchungen werden die im jeweiligen Buchungssystem angezeigten Zahlungsmittel akzeptiert.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche offenen Rechnungen spätestens bei der Abreise vollständig zu begleichen. Das Hotel kann bei längeren Aufenthalten Zwischenabrechnungen verlangen.
Bankgebühren, Wechselkursdifferenzen und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit einer Zahlung entstehen, gehen zulasten der zahlungspflichtigen Person, soweit sie nicht vom Hotel verursacht wurden.
4.1 Anzahlungen und Reservationsgarantien
Das Hotel ist berechtigt, zur Sicherung einer Reservation eine gültige Kreditkartengarantie, eine Vorautorisierung, eine Anzahlung oder die vollständige Vorauszahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.
Die konkrete Zahlungs- und Garantiebestimmung ergibt sich aus dem gebuchten Angebot und der Buchungsbestätigung.
Bei einer Standard-Rate kann das Hotel nach Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist eine Vorautorisierung oder Belastung bis zur Höhe des geschuldeten Gesamtpreises vornehmen.
Bei einer nicht erstattbaren Rate wird der Gesamtpreis zum Zeitpunkt der Buchung oder gemäss Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Kann eine verlangte Kreditkartengarantie, Vorautorisierung oder Zahlung nicht vorgenommen werden, ist das Hotel nach erfolgloser Aufforderung und angemessener Nachfrist berechtigt, die Reservation zu annullieren.
Vorauszahlungen werden bei einer fristgerechten Annullation gemäss den für die jeweilige Buchung geltenden Stornierungsbedingungen zurückerstattet.
5. Annullation durch den Gast
Für Annullationen gelten die in der Buchungsbestätigung oder im gebuchten Angebot aufgeführten Bedingungen. Diese können je nach Rate, Reisezeitraum, Aufenthaltsdauer und Buchungskanal unterschiedlich sein.
Die Annullation muss über den Buchungskanal erfolgen, über den die Reservation abgeschlossen wurde, oder dem Hotel in Textform mitgeteilt werden. Massgebend für die Berechnung der Annullationsfrist ist der Eingang der Annullation beim Hotel.
5.1 Standard-Rate
Bei einer Standard-Rate kann die Reservation innerhalb der in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist kostenfrei annulliert oder geändert werden.
Erfolgt die Annullation nach Ablauf dieser Frist, wird der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Betrag, in der Regel bis zu 100 % des vereinbarten Gesamtpreises, in Rechnung gestellt.
5.2 Nicht erstattbare Rate
Nicht erstattbare Raten sind ab Buchungsabschluss verbindlich. Der Gesamtpreis wird gemäss Buchungsbestätigung fällig und kann unmittelbar belastet werden.
Eine kostenfreie Annullation, Rückerstattung oder Verschiebung des Aufenthalts ist ausgeschlossen, soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
5.3 Nichtanreise und vorzeitige Abreise
Bei Nichtanreise ohne fristgerechte Annullation sowie bei vorzeitiger Abreise bleibt der vereinbarte Preis gemäss den für die Reservation geltenden Bedingungen geschuldet.
Leistungen, die das Hotel nachweislich einspart oder anderweitig verwerten kann, werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
5.4 Annullationsversicherung
Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reise- und Annullationsversicherung. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, Umfang, Voraussetzungen und Ausschlüsse des gewählten Versicherungsschutzes zu prüfen.
Eine Empfehlung oder Vermittlung durch das Hotel stellt keine Zusicherung dar, dass ein bestimmtes Ereignis durch die Versicherung gedeckt ist.
6. Rücktritt oder Annullation durch das Hotel
Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten oder eine Reservation annullieren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheit trotz Fälligkeit und Nachfrist nicht geleistet wird;
- die bei der Buchung angegebenen Daten wesentlich falsch oder irreführend sind;
- die Reservation unter missbräuchlicher oder betrügerischer Verwendung von Zahlungsdaten vorgenommen wurde;
- begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass der Aufenthalt den ordnungsgemässen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels erheblich beeinträchtigen könnte;
- der Gast wesentliche vertragliche Pflichten oder die Hausordnung verletzt;
- ein offensichtlicher Preis-, Übertragungs- oder Systemfehler vorliegt;
- die Erbringung der vereinbarten Leistung aus rechtlichen, behördlichen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.
Erfolgt die Annullation aus einem vom Hotel zu vertretenden Grund, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Soweit möglich und zumutbar, unterstützt das Hotel den Gast bei der Suche nach einer vergleichbaren Ersatzunterkunft. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ein Recht des Hotels, eine bestätigte Reservation ohne sachlichen Grund beliebig zu annullieren, besteht nicht.
7. Höhere Gewalt und aussergewöhnliche Ereignisse
Kann das Hotel seine Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder eines anderen ausserhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignisses ganz oder teilweise nicht erbringen, haftet es nicht für daraus entstehende Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
Als solche Ereignisse gelten insbesondere Naturkatastrophen, Lawinengefahr, Feuer, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terrorgefahr, politische Unruhen, Streiks, behördliche Anordnungen, erhebliche Versorgungs- oder Energieausfälle sowie wesentliche Verkehrs- oder Betriebsunterbrechungen.
Das Hotel informiert den Gast so rasch wie möglich über erhebliche Einschränkungen. Bereits geleistete Zahlungen für Leistungen, die endgültig nicht erbracht werden können, werden zurückerstattet, soweit dem keine bereits entstandenen und nicht erstattbaren Kosten oder zwingenden vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
8. Betriebsfremde Störungen und Einschränkungen
Das Hotel haftet nicht für Beeinträchtigungen, die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen. Dazu gehören insbesondere Bau- oder Verkehrslärm, Wetterverhältnisse, Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs sowie Betriebsunterbrechungen oder Revisionen von Bergbahnen und anderen externen Leistungsträgern.
Dies gilt nicht, wenn das Hotel eine bestimmte externe Leistung ausdrücklich als eigene, garantierte Vertragsleistung zugesichert hat oder die Beeinträchtigung vom Hotel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
9. Anreise und Abreise
Das reservierte Zimmer steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr freizugeben.
Ein früherer Check-in oder ein späterer Check-out ist nur nach vorheriger Bestätigung durch das Hotel und nach Verfügbarkeit möglich. Das Hotel kann dafür einen Aufpreis verlangen.
Bei einer verspäteten Abreise ohne vorherige Vereinbarung ist das Hotel berechtigt, die daraus entstehenden Kosten beziehungsweise eine angemessene zusätzliche Übernachtungsgebühr zu verrechnen.
10. Zimmerkategorie und Zimmerwünsche
Der Anspruch des Gastes bezieht sich auf die bestätigte Zimmerkategorie, nicht auf eine bestimmte Zimmernummer, Etage, Ausrichtung oder Lage innerhalb des Hotels.
Zimmerwünsche werden gerne entgegengenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie für deren Erfüllung besteht nur, wenn sie vom Hotel ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Das Hotel ist berechtigt, dem Gast ein gleichwertiges oder höherwertiges Zimmer zur Verfügung zu stellen, sofern die wesentlichen Eigenschaften der gebuchten Leistung erhalten bleiben.
11. Nutzung der Hoteleinrichtungen
Die Einrichtungen des Hotels sind sorgfältig, bestimmungsgemäss und unter Beachtung der ausgehängten Regeln sowie der Anweisungen der Mitarbeitenden zu benutzen.
Gäste haften für Schäden, die sie selbst, mitreisende Personen, Kinder, Hilfspersonen oder mitgebrachte Tiere schuldhaft verursachen. Das Hotel kann eine angemessene Sicherheit für erkennbare oder bereits entstandene Schäden verlangen.
11.1 Hallenbad und Wellnessbereich
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson benutzen. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder der begleitenden erwachsenen Person.
Im Hallenbad und Wellnessbereich ist keine ständige Badeaufsicht anwesend. Die Nutzung erfolgt unter Beachtung des eigenen Gesundheitszustands, der ausgehängten Regeln und der Anweisungen des Hotelpersonals.
Gläser, Glasflaschen und andere zerbrechliche Gegenstände sind im Hallenbad und Wellnessbereich nicht gestattet.
Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere bleibt die Haftung für mangelhafte Einrichtungen sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden vorbehalten.
11.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Gäste sind selbst dafür verantwortlich, vor der Nutzung von Wellness-, Bade- und Sporteinrichtungen zu prüfen, ob ihr Gesundheitszustand die Nutzung erlaubt.
Bei gesundheitlichen Beschwerden, Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen medizinischen Einschränkungen wird empfohlen, vor der Nutzung ärztlichen Rat einzuholen.
12. Haustiere
Hunde sind nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch das Hotel gestattet. Für Hunde wird der bei der Buchung oder Anreise mitgeteilte Aufpreis von CHF 30.00 pro Hund und Nacht berechnet.
Im gesamten Hotel gilt Leinenpflicht, soweit sich der Hund ausserhalb des Gästezimmers befindet. Hunde haben keinen Zutritt zum Hallenbad, zum Wellnessbereich und zu den vom Hotel bezeichneten Speisebereichen.
Die haltende Person hat dafür zu sorgen, dass andere Gäste und der Hotelbetrieb nicht beeinträchtigt werden. Sie haftet im gesetzlichen Umfang für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden, Verunreinigungen und zusätzlichen Reinigungsaufwendungen.
Andere Haustiere, insbesondere Katzen, Vögel und Reptilien, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen für anerkannte Assistenzhunde bleiben vorbehalten.
13. Rauchverbot
In sämtlichen Innenräumen des Hotels, einschliesslich der Gästezimmer, gilt ein striktes Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbare Produkte.
Bei einem Verstoss kann das Hotel die notwendigen Sonderreinigungs-, Reparatur- und Ausfallkosten in Rechnung stellen.
Werden durch das Verhalten eines Gastes ein Feueralarm, ein Einsatz der Feuerwehr oder andere Sicherheitsmassnahmen ausgelöst, trägt der verantwortliche Gast die dadurch tatsächlich entstehenden Kosten, soweit er den Vorfall schuldhaft verursacht hat.
Das Hotel kann hierfür eine Mindestpauschale von CHF 500.00 erheben, sofern die tatsächlich entstandenen Kosten nicht geringer sind und die Pauschale nach den Umständen angemessen ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
14. Kochen und Aufwärmen von Speisen
Das Kochen und Aufwärmen von Speisen mit privaten Kochplatten, Reiskochern, Heizgeräten, offenen Flammen oder vergleichbaren Geräten ist in den Hotelzimmern aus Sicherheits- und Brandschutzgründen untersagt.
Ausgenommen sind Geräte, die vom Hotel ausdrücklich zur Verfügung gestellt oder schriftlich genehmigt wurden. Die Zubereitung von Babynahrung und medizinisch notwendige Anwendungen sind vorgängig mit dem Hotel abzusprechen.
Bei einem Verstoss kann das Hotel die sofortige Entfernung des Geräts verlangen und bei erheblicher Gefährdung den Aufenthalt beenden.
Entstehende Reinigungs-, Reparatur-, Sicherheits- und Einsatzkosten können dem verantwortlichen Gast in Rechnung gestellt werden.
15. Internetzugang
Das Hotel stellt seinen Gästen nach Verfügbarkeit einen kostenlosen Internetzugang über WLAN zur Verfügung.
Das Hotel übernimmt keine Gewähr für eine jederzeit unterbrechungsfreie, sichere oder störungsfreie Verbindung. Kurzzeitige Unterbrechungen oder Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Schadenersatz, sofern das Hotel diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Der Internetzugang darf nicht für rechtswidrige Handlungen, die Verletzung von Rechten Dritter, die Verbreitung schädlicher Inhalte oder Eingriffe in technische Systeme verwendet werden.
Der Gast ist für die ausreichende Sicherung seiner Geräte und Daten selbst verantwortlich.
16. Fundgegenstände
Fundgegenstände werden grundsätzlich während eines Monats ab Funddatum aufbewahrt. Ausgenommen sind verderbliche, gefährliche oder aus hygienischen Gründen nicht lagerfähige Gegenstände, die umgehend entsorgt werden können.
Amtliche Dokumente, Zahlungsmittel und besonders wertvolle Gegenstände können an die zuständige Behörde oder Fundstelle weitergeleitet werden.
Eine Rücksendung erfolgt nur auf Anfrage sowie auf Kosten und Risiko des Gastes. Das Hotel wählt nach Möglichkeit eine angemessene Versandart.
Die Haftung des Hotels während der Aufbewahrung und Rücksendung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
17. Verhalten im Hotel und Hausrecht
Gäste haben auf andere Gäste, Mitarbeitende, Anwohnende und den Hotelbetrieb Rücksicht zu nehmen. Die Hausordnung, Sicherheitsvorschriften und berechtigten Weisungen der Mitarbeitenden sind einzuhalten.
Das Hotel ist berechtigt, Personen bei schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstössen, aggressivem oder respektlosem Verhalten, Gefährdung anderer Personen, erheblicher Ruhestörung, Sachbeschädigung oder rechtswidrigem Verhalten aus dem Hotel zu weisen.
Wird der Aufenthalt aus einem vom Gast zu vertretenden Grund beendet, bleibt der vereinbarte Preis gemäss den anwendbaren Buchungsbedingungen geschuldet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.
18. Gesundheit, Erkrankung und Versicherung
Die Gäste sind selbst dafür verantwortlich, über einen ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechenden Kranken-, Unfall-, Reise- und Annullationsversicherungsschutz zu verfügen.
Das Hotel haftet nicht für Kosten, die allein aufgrund eines fehlenden oder ungenügenden Versicherungsschutzes entstehen.
Bei einer ansteckenden Erkrankung ist der Gast verpflichtet, das Hotel so früh wie möglich zu informieren und die notwendigen Schutzmassnahmen einzuhalten. Das Hotel kann angemessene Massnahmen zum Schutz anderer Gäste und Mitarbeitender treffen. Dazu können Einschränkungen bei der Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen oder, sofern erforderlich und zumutbar, die vorzeitige Beendigung des Aufenthalts gehören.
Das Hotel und seine Mitarbeitenden erbringen keine medizinische Beratung. In medizinischen Notfällen werden die zuständigen Rettungs- oder Gesundheitsdienste verständigt.
19. Gutscheine
Vom Hotel ausgestellte Gutscheine können nach vollständigem Zahlungseingang eingelöst werden. Massgebend sind der auf dem Gutschein ausgewiesene Wert, Leistungsumfang und die bei der Ausstellung geltenden Bedingungen.
Der Gutschein ist in gedruckter oder digitaler Form vorzulegen. Das Hotel kann zur Verhinderung von Missbrauch weitere Angaben zur Identifikation des Gutscheins oder der berechtigten Person verlangen. Die blosse Angabe eines Gutscheincodes begründet keinen Anspruch auf Einlösung, wenn die Berechtigung oder Zahlung nicht überprüft werden kann.
Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine andere Regelung vorsehen.
Bei leistungsbezogenen Gutscheinen, insbesondere für bestimmte Arrangements, Zimmerkategorien oder saisonale Angebote, kann die konkrete Leistung zeitlich oder saisonal beschränkt sein. Ist die ursprünglich bezeichnete Leistung nicht mehr verfügbar oder haben sich deren Preise wesentlich verändert, kann der bezahlte Gutscheinwert nach Absprache auf eine andere Leistung angerechnet werden. Eine allfällige Preisdifferenz ist vom Gast zu bezahlen.
Gutscheine werden grundsätzlich nicht gegen Bargeld ausbezahlt. Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
20. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für Schäden im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verpasste Anschlüsse oder Leistungen Dritter haftet das Hotel nur, wenn es den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorsieht.
Für Leistungen externer Anbieter, die lediglich durch das Hotel vermittelt werden, haftet der jeweilige Leistungserbringer. Das Hotel haftet für die sorgfältige Auswahl und Vermittlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
20.1 Eingebrachte Sachen
Für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, die Gäste in das Hotel einbringen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung von Gastwirten.
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente und elektronische Geräte sollen in den dafür vorgesehenen Safes aufbewahrt oder, soweit möglich, beim Hotel zur sicheren Verwahrung hinterlegt werden.
Ein Verlust oder Schaden ist dem Hotel unverzüglich nach Entdeckung zu melden, damit der Sachverhalt geprüft und notwendige Massnahmen getroffen werden können.
20.2 Haftung des Gastes
Der Gast haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden, Verluste und ausserordentliche Verunreinigungen, die er selbst oder Personen, Tiere beziehungsweise Hilfspersonen, für die er einzustehen hat, verursachen.
Das Hotel ist berechtigt, nachgewiesene Reparatur-, Ersatz-, Reinigungs- und Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
21. Beanstandungen
Beanstandungen sind dem Hotel möglichst unverzüglich mitzuteilen. Das Hotel ist während des Aufenthalts zunächst in angemessener Weise Gelegenheit zu geben, einen Mangel zu prüfen und, soweit möglich, zu beheben.
Nach der Abreise sollen Beanstandungen dem Hotel zeitnah und in Textform übermittelt werden. Die gesetzlichen Verjährungs- und Verwirkungsfristen bleiben unberührt.
22. Datenschutz
Das Hotel bearbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Personenbezogene Daten werden insbesondere bearbeitet, soweit dies erforderlich ist für:
- die Bearbeitung von Anfragen und Reservationen;
- die Durchführung des Beherbergungs- und Gastaufnahmevertrages;
- die Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung;
- die Erfüllung gesetzlicher Melde-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten;
- die Gewährleistung der Betriebs-, Gäste- und Informationssicherheit;
- die Bearbeitung von Reklamationen und Rechtsansprüchen;
- statistische und betriebswirtschaftliche Auswertungen;
- Marketing- und Kommunikationsmassnahmen, soweit diese gesetzlich zulässig sind oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
Personenbezogene Daten können an Dienstleister, Buchungsplattformen, Zahlungsanbieter, Versicherungen, Behörden oder andere Empfänger weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Weitere Informationen, insbesondere zu Datenübermittlungen, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen, sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Hotels enthalten.
23. Änderungen der AGB
Das Hotel kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Verträge ändern.
Für eine bestehende Reservation gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einbezogene Fassung. Vorbehalten bleiben Änderungen aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben.
24. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Hotel und dem Gast gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Für geschäftliche Vertragspartner sowie in allen Fällen, in denen eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Parkhotel Beau-Site AG zuständig.
Bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorbehalten. Insbesondere werden die gesetzlichen Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten durch diese Gerichtsstandsklausel nicht eingeschränkt.